TuBF-Stellungnahme zur Befragung zu „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“
2020Ab September 2019 wurden 60.000 Bürger*innen über ihr Sicherheitsgefühl vor Kriminalität im Wohngebiet sowie ihre Gewalterfahrung befragt.
Diese Befragung ist Teil einer Studie, die vom NRW-Innen-Ministerium und dem NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) in Auftrag gegeben wurde.
Den Inhalt der Befragung übernimmt das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen. Die Durchführung der Studie übernimmt das Unternehmen „infas – Institut für angewandte Sozialwissenschaft“ unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Ministerin Ina Scharrenbach vom MHKBG bezieht sich mit dieser Studie auf die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 und erhofft sich eine Erhellung der Dunkelziffer bei Gewalt gegen Mädchen und Frauen und einen Ausbau von Hilfsangeboten.1 Im Anschreiben zum Versand des Fragebogens gibt es einen Hinweis für Betroffene, sich bei Bedarf anonym und kostenfrei an professionelle Ansprechpartner*innen des bundesweiten Hilfetelefons oder des WEISSEN RINGS zu wenden. Die umfassenden Angebote der Frauenberatungsstellen, die seit dreißig und mehr Jahren professionell zu dem Thema arbeiten, sind nicht erwähnt.
Parallel zur Dunkelfeldstudie erstellt das MHKBG derzeit einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Jungen, Männer und (L)SBTI: „Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Gewalt oftmals Ergebnis komplexer Opfer- und Täterkonstellationen ist. Männer wie Frauen gleichermaßen grundsätzlich als Opfer wie Täter wahrzunehmen und entsprechende Angebote bereitzustellen, entspricht letztlich dem präventiven Auftrag, Gewalt möglichst von Anfang an zu verhindern.“
Das klingt gut. Es könnte eine Chance zum politischen Handeln sein, das anerkennt, dass wir Menschen immer andere Menschen brauchen, dass wir insofern alle voneinander abhängig und damit auch verletzbar sind. Verletzbar als Frauen, verletzbar als Männer,2 verletzbar weil wir Menschen sind. Wenn wir menschliche Verletzbarkeit aller denken könnten, könnten wir aufhören, Verletzbarkeit vorschnell mit Unschuld gleichzusetzen und Schuld vorschnell mit Unverletzbarkeit. Geschlechtsspezifische Gewalt von Männern gegenüber Frauen, ob als Aggressoren oder als vermeintliche Beschützer könnte genauso verhindert werden, wie die Gewalt, die Männer anderen Männern antun und könnte die Legitimation und Verführbarkeit zur Kriegsgewalt gegen Männer und Frauen gleichermaßen in Frage stellen.
Diese Chance bedeutet jedoch keine Gleichgültigkeit geschlechtsspezifischen Gewaltdynamiken gegenüber. Vielmehr ist ein differenzierter, ernsthafter Blick auf die unterschiedlichen Kontexte und Hintergründe von Gewalt und Geschlecht nötig, ohne einfache Geschlechtspolaritäten anzubieten oder zu bedienen.
Was Menschen handeln, ob sie letztlich zuschlagen, verletzen, schießen, auf den todbringenden Knopf drücken – oder eben nicht – haben sie alleine zu verantworten. Die Strukturen, die solches Handeln fordern, ermöglichen, schützen, tolerieren, dulden, haben wir alle zu verantworten.
Zum Differenzieren von häuslicher Gewalt hilft der Text von Monika Schröttle „Kritische Anmerkungen zur These der Gendersymmetrie bei Gewalt in Paarbeziehungen“. Er zeigt auf, dass nicht von einer Gleichbetroffenheit beider Geschlechter durch Gewalt in heterosexuellen Paarbeziehungen auszugehen ist, insbesondere wenn Muster, Schweregrade und kontextuelle Bedeutungen von Gewalt einbezogen werden.3
Barbara Kavemann differenziert ebenfalls in ihrem Text „Täterinnen – die Gewaltausübung von Frauen im privaten Raum im Kontext der feministischen Diskussion über Gewalt im Geschlechterverhältnis“.4
Übrigens hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2005 schon eine Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ erstellt, die die gesamte Bandbreite der personalen Gewalt gegen Männer im häuslichen wie im außerhäuslichen Bereich erfassen sollte. Auch Kriegserlebnisse und Erfahrungen im Wehr- und Zivildienst wurden mit erfragt.
Schauen wir mal, was aus dem Landesaktionsplan der Ministerin entstehen wird.5
Das Anliegen des Ministeriums von Frau Scharrenbach zur Dunkelfeldstudie wirft Fragen auf.
Es gibt es genug Material zu dem Thema, auf das die Ministerin Scharrenbach Bezug nehmen, tätig werden, gesellschaftspolitische Impulse und infrastrukturelle Unterstützungen geben könnte. Auf EU Ebene gab es 2014 eine umfassende Erhebung über Gewalt gegen Frauen,6 die sich auf Befragungen von 42 000 Frauen in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union stützt. Darin zeigte sich, dass Gewalt gegen Frauen ein weit verbreiteter Verstoß gegen die Menschenrechte ist, und dass dies insbesondere für geschlechtsspezifische Gewalt gilt, von der Frauen überproportional betroffen sind.
Auf Bundesebene wurde 2004 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine repräsentative Studie zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ veröffentlicht, die auch bestehende Dunkelfelder bestmöglich aufdeckte. Dasselbe Ministerium mit neuer Ministerin erstellte 2009 eine Studie zu Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. 2017 hat die Familienministerin Franziska Giffey eine Studie zur „Partnerschaftsgewalt“ vorgelegt. Darin geht es wieder um eine Einschätzung unterschiedlicher Schweregrade, Muster und Ausprägungen von Gewalt in Paarbeziehungen und darauf aufbauend um eine systematischen Analyse gewaltbeeinflussender Risikofaktoren und sinnvolle Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung von Prävention, Unterstützung und Intervention.7
Warum wird also eine 500.000 Euro teure neue Studie in Auftrag gegeben?
Innenminister Herbert Reul erklärt den Sinn der Studie so:
„Die nachweislich verbesserte Kriminalitätslage bei uns in Nordrhein-Westfalen ist die eine Sache, das Empfinden der Bürgerinnen und Bürger die andere. Wir müssen nicht nur für eine bessere objektive Sicherheit sorgen, sondern wir müssen den Menschen auch die Angst nehmen, Opfer einer Straftat werden zu können. Es bringt doch nichts, wenn es auf dem Papier sicher ist, die Leute aber Sorgen haben, wenn sie die eigenen vier Wände verlassen. Um dieses Problem anzupacken, müssen wir wissen, wo sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen unsicher fühlen. Deshalb fragen wir nach. Wir wollen wissen, wie sie sich fühlen, das ist für unsere Arbeit, für die Sicherheitslage sehr wichtig.“8
Zu der Erklärung von Herrn Reul ist zu sagen, dass das „Verlassen der eigenen vier Wände“ für Männer entschieden gefährlicher ist als für Frauen, deren Gefährdung in dem Binnenraum Beziehung-Familie ungleich höher ist. Im Genderreport 2005 des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird unter Punkt 10 dargestellt:
„Frauen fühlen sich in privaten Räumen sicherer. Doch dort wird die meiste Gewalt gegen Frauen verübt. Männer haben umgekehrt kaum Angst an öffentlichen Orten, an denen sie jedoch die meiste Gewalt erfahren. Hieran wird deutlich, dass Kriminalitätsfurcht und reale Gewalterfahrung kaum miteinander korrespondieren.“9
Es ist Achtsamkeit angesagt bei dem Versuch, feministische Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen von sicherheitspolitischen als auch wirtschaftlichen/marktpolitischen Interessen instrumentalisieren zu lassen.
Was also möchte das Innenministerium mit den Ergebnissen der Studie anfangen?
Geht es darum, sexuelle Selbstbestimmungsrechte aller Frauen zu sichern und um die Bereitschaft, alle (auch reiche „weiße“)10 Männer bei geschlechtsspezifischer Gewalt in die Verantwortung zu nehmen?
Für das Innenministerium geht es um die Sicherheitslage in NRW.
Die „Sicherheitslage“ ist kein emanzipatorisches, sondern ein innenministerielles sicherheitspolitisches Konzept. Welches Interesse hat das Innenministerium an dem „Gefühl“ von Sicherheit? Uns erscheint diese Frage bereits aufgeladen mit rassistischen Vorurteilen und gezielten Falschinformationen.11 Wir erinnern uns zum Beispiel an die Kölner Silvesternacht, die zur Verschärfung der menschenverachtenden EU-Ausgrenzungspolitik benutzt wurde.
Und dass z.B. die Präsenz von Soldat*innen in Uniform in Zügen das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken würden,12 widerspricht unserer Erfahrung zutiefst; und das nicht nur, weil rund 550 Bundeswehrsoldaten unter Rechtsextremismus-Verdacht stehen.13
DaMigra e. V., ein seit 2014 als bundesweiter herkunftsunabhängiger und frauen*spezifischer Dachverband von Migrantinnen*organisationen tätiger Verein schreibt: „Um Frauen* vor Gewalt zu schützen, brauchen wir keine rassistische Meinungsmache! Was wir brauchen, sind Bildungsprogramme, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Geschlechterrollen ermöglichen, Betreuungsmöglichkeiten in Frauen*häusern und eine klare Rechtsprechung und Verurteilung der Täter*.“
Dem möchten wir uns anschließen und folgendes ergänzen:
Die Arbeit in Frauenhäusern und -Beratungsstellen ist die eine Seite. Die andere Seite ist die: Wie geht eine Gesellschaft, wie gehen wir alle mit dem menschlichen Gewaltpotential und der geschlechtsspezifischen Gewalt um?
- Menschen – und vor allem Kinder – sollten die Chance haben, ohne Täter*innenkontakt eigene und beobachtete14 Gewalterfahrungen zu verarbeiten und damit ein einigermaßen stabiles und vielfältiges (Erwachsenen-) Leben führen zu können. Das bedeutet, dass Frauen (und Männer) unterstützt werden sollten, gewalttätige Partner_innen zu verlassen und eine andere Lebensperspektive entwickeln zu können. Das bedeutet auch, dass das Kindeswohl sich nicht ausschließlich an dem Willen kleiner Kinder orientieren darf, wenn es sich um eine Bindung an einen gewalttätigen Elternteil handelt.
- Richter_innen, Jugendamtsmitarbeiter_innen, Verfahrenspfleger_innen, und andere Beteiligte an Kindeswohlentscheidungen brauchen Schulungen zum Thema, sowohl was Bindungstheorien betrifft, als auch was frauenrechtlichen Belangen entspricht. Zu letzterem ein Beispiel relevanter Rechtsprechung: „In einer aktuellen Entscheidung vom 18. Juli 2014 hat der Ausschuss zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) eine Verletzung der Konvention durch Spanien festgestellt. Der CEDAW-Ausschuss kritisierte die Praxis der spanischen Behörden und Gerichte, die eine stereotype und damit diskriminierende Betrachtung des Umgangsrechts im Kontext häuslicher Gewalt aufweise. Die Entscheidung des Ausschusses ist auch für die deutsche Diskussion über das Verhältnis von Gewaltschutz und Umgangsrecht relevant. Sie betrifft die Fälle, in denen sich die unmittelbare Gewalt gegen die Mutter richtet und der Partner bei Umgangskontakten versucht, die ehemalige Partnerin über das Kind weiterhin zu kontrollieren. Auch in diesen Fällen ist regelmäßig die Gewalt in der Entscheidung über Sorge- und Umgangsrechtsregelungen zu berücksichtigen.“15
- In Familien, in denen systematische Gewalt geschieht, erleiden Kinder Schaden. Es braucht bessere Lösungen dafür, Kinder zu schützen. Es braucht bessere Lösungen für Unterbringungen mit sicheren und stabilen Bindungspersonen, auch außerhalb der Ursprungsfamilie. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte nicht nur verwaltungsmäßig reguliert, sondern fachlichen und menschenrechtlichen Kriterien entsprechen. Das bedeutet auch, die Personalsituation der beteiligten Institutionen entscheidend zu verbessern.
- Ebenso ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sensibel zu werden für die unterschiedlichen Formen von (Duldung von) Gewalt in sozialen Systemen, ob es dabei um Ehe und Partner_innenschaft, Familien, Schulen, Heimen oder Behörden geht. Es gibt kein per Definition sicheres System, sondern es braucht aufmerksame Menschen, die sich für ein menschenwürdiges Zusammenleben einsetzen.
- Und es braucht eine kritische Reflexion über romantische Liebes-, Familien- und Geschlechtsrollen- Bilder und Offenheit für alternative Lebensentwürfe. Wir könnten darüber sprechen, welche Faktoren eine Kleinfamilie zu einem potentiell gefährlichen Ort für Frauen macht; darüber, wie alte und neue Rollenvorstellungen das Zusammenleben eng machen und den Druck erhöhen; darüber, wie das System Ehe und Familie neben seinem rechtlichen Rahmen auch ein mächtiges symbolisches System ist, das einzig in der Lage scheint, dem Individuum emotionale Sicherheit und gesellschaftliche Anerkennung zu geben. Das kleinfamiliäre Zusammenleben ist auch wirkmächtig als Hilfesystem, das neben emotionaler Bindung auch Pflege, Fürsorge und Versorgung anbieten soll. Eine solche mächtige Ordnung („bis dass der Tod uns scheidet“) macht Trennungswünsche von Frauen in Deutschland zu einer tödlichen Bedrohung.16
Wenn Frauen aus einem solchen System auszusteigen wollen, erfordert das eine Konfliktbereitschaft, die gerade nach andauernder Erniedrigung, Herabwürdigung und massiver Gewalt immer schwerer aufzubringen ist. Wir könnten also neben den patriarchalen Besitzansprüchen mancher Männer gegenüber ihren Frauen auch über die enorme Macht romantischer Liebesvorstellungen und Familienideale sprechen, die in ihrer Gleichförmigkeit, Sprach- und Gedankenlosigkeit Gewalt fördern und decken.
Wir könnten sprechen über fehlende Ausweich- oder Trennungsmöglichkeiten durch ökonomische Abhängigkeiten. Wir könnten über andere Lebens- und Arbeitsmodelle, über Nachbarschaftsstrukturen, über den Wert von Freund*schaften und über lustvolle Sexualität und sexuelle Selbstbestimmung sprechen.
Literatur zum Weiterlesen:
- Zu „Familie – Bindung – Gewalt“: http://www.tubf.de/Familie-Bindung-Gewalt%20(1).pdf
- Jenseits von Gut und Böse. Der Feminismus muss den Rahmen der gesellschaftlichen Debatte um Gewalt gegen Frauen sprengen in https://archiv.akweb.de/ak_s/ak618/12.htm
- Migration, Geschlecht, Gewalt: Überlegungen zu einem intersektionellen Gewaltbegriff in: https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/39544/ssoar-gender-2011-2-sauer-Migration_Geschlecht_Gewalt__Uberlegungen.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-gender-2011-2-sauer-Migration_Geschlecht_Gewalt__Uberlegungen.pdf
- Zum Unterschied von «Gewalt als spontanes Konfliktverhalten» und «Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten» in http://www.gesunde-maenner.ch/data/data_159.pdf
- Lesenswerte Dokumentation über den bff-Kongress 2010 – Streitsache Sexualdelikte. Frauen in der Gerechtigkeitslücke. Kann als PDF hier heruntergeladen werden: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/dokumentation-von-fachtagungen/dokumentation-der-bff-fachtagung-2010-streitsache-sexualdelikte-frauen-in-der-gerechtigkeitsluecke.html
- Ein alter und hochaktueller Text von Christina Thürmer Rohr zum feministischen Täter-Opfer-Konstrukt: http://web.fu-berlin.de/postmoderne-psych/berichte2/thuermer_rohr.htm
Februar 2020
Marita Blauth
TuBF Frauenberatung
m.blauth@tubf.de
1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56636/4160839
2 vergl: über „die kulturelle Verleugnung der männlichen Verletzbarkeit“ von Hans-Joachim Lenz http://www.geschlechterforschung.net/download/Anl4.pdf
5 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/studie–gewalt-gegen-maenner/84660?view=DEFAULT
8 https://www.youtube.com/watch?v=_kyP-Zixc5c
10 „weiß“ meint hier keine Hauttönung, sondern benennt ein Privileg in einer Mehrheitsgesellschaft: https://www.deutschlandfunk.de/critical-whiteness-weisssein-als-privileg.1184.de.html?dram:article_id=315084
11 https://correctiv.org/faktencheck/migration/2019/06/25/wochenblick-verbreitet-falsche-zahlen-zur-kriminalitaet-von-zuwanderern/ und
https://www.proasyl.de/thema/rassismus/fakten-gegen-vorurteile/#WasTun?
12 CDU/CSU-Fraktion 2016: „Wir müssen die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten wieder mehr wertschätzen. Deshalb wollen wir den Dienst in der Bundeswehr so attraktiv wie möglich gestalten. Zudem wollen wir, dass Soldaten in Uniform kostenlos mit der Deutschen Bahn zwischen Heimat- und Dienstort pendeln können.“ https://www.cducsu.de/sites/default/files/beschluss_fv_cducsu_nato_bwehr_aeussere_sicherheit.pdf
13 https://www.fr.de/politik/rechtsextreme-bundeswehrsoldaten-verdacht-13500405.html
14 mehr dazu: https://www.moses-online.de/fachartikel-direkten-indirekten-viktimisierung-elterliche-gewalt
16 „… sonst bring ich dich um!“ Von Brigitte Leyh (http://www.bzw-weiterdenken.de/2015/06/sonst-bring-ich-dich-um/)