Zwei rosa Herzen, die mit Kreide auf die Straße gemalt sind.

Förder*in werden

durch ihre Fördermitgliedschaft im Verein TuBF e.V.

Fördern Sie die Arbeit der TuBF Frauen*beratung und leisten Sie damit einen Beitrag, psychische Gesundheit und Eigenmacht von Frauen und INTA+ zu stärken. Wir möchten auch weiterhin Frauen und INTA+ mit geringem Einkommen unsere Unterstützung anbieten. Die öffentliche Förderung durch und das Land NRW reichen dafür nicht aus. Wir brauchen deshalb ein zusätzliches unabhängiges finanzielles Standbein und freuen uns, wenn Sie uns mit Ihrer Fördermitgliedschaft bei diesem Vorhaben unterstützen.

Mit Ihrer Fördermitgliedschaft

beteiligen Sie sich an der psychischen Gesundheitsversorgung von Frauen und INTA+ in Bonn und unterstützen Sie uns, die Vielfalt und die herrschaftsfreie Philosophie in der Professionalität der TuBF zu erhalten und abzusichern.

Sie erhalten den Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Regelmäßige Zusendung des Programms der TuBF Frauenberatung
  • Circa dreimal im Jahr unseren Newsletter
  • Veranstaltungen der TuBF sind für Sie kostenfrei
  • Fördermitglieder können in ihren Werbemaßnahmen auf ihre Fördermitgliedschaft hinweisen und so ihr besonderes Engagement bezeugen.

Wie werde ich Fördermitglied?

Ab einem Beitrag von mindestens 10 Euro im Monat bzw. 120 Euro jährlich werden Sie Fördermitglied im Verein TuBF e.V., Dorotheenstraße 1-3, 53111 Bonn.

Mitgliedschaft

Beitrittserklärung Förder-Mitgliedschaft TuBF e.V.

Ich möchte förderndes Mitglied werden im TuBF e. V. (Therapie und Beratung für Frauen e.V.) Dorotheenstrasse 1 – 3, 53111 Bonn.

Einwilligungserklärung
Durch das Absenden des Formular erklären Sie sich ausdrücklich mit der für die Aufnahme einer Förder-Mitgliedschaft notwendigen Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.

Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, jedoch wirkt ein Widerruf nur für die Zukunft. Nach Widerruf dieser Einwilligungserklärung ist eine Fortsetzung der Förder-Mitgliedschaft nicht mehr möglich.

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Sie haben zudem das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Fördermitglieder unterstützen den Verein durch regelmäßige Beitragszahlungen. Sie haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht im Verein. Die Fördermitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Einstellung der finanziellen Förderung. Die Fördermitgliedschaft ist steuerlich absetzbar.