Transparent zukunft

Beratung &Therapie in Zeiten von Hartz IV [1]   

2010

Seit fast 30 Jahren beraten wir Frauen* in der TuBF. Noch nie aber waren wir in Therapien und Beratungen mit so viel existentieller materieller Not konfrontiert, mit so viel Angst zu verelenden, Angst die Wohnung zu verlieren, Angst aus Mangel und Druck krank oder verrückt zu werden, wie in den letzten zwei Jahren. Und die Schichtzugehörigkeit der Frauen*, die die TuBF aufsuchen, hat sich nicht wesentlich verändert. Die Not ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Die kürzlich bis vor das Bundesverfassungsgericht2 gelangte Auseinandersetzung um Hartz IV betrifft die TuBF Frauenberatung auf zwei Ebenen. Zum Einen wirkt sich diese Gesetzgebung auf unsere Arbeit als Beraterinnen / Therapeutinnen aus. Zum Anderen hat sie Konsequenzen auf die Frauen, mit denen wir in der TuBF beraterisch/therapeutisch arbeiten. Das sind sowohl Frauen, die staatliche Transferleistungen (SGB II, SGB XII) beziehen, als auch Frauen, die in Beschäftigungsverhältnisse stehen oder freiberuflich ihren Lebensunterhalt verdienen.

Bevor ich diese Auswirkungen genauer darstelle, noch einmal zurück zum „Anfang“.

Neoliberale Verführung?

Es war verführerisch, die im Gewand des Empowerment lockende neoliberale Umstrukturierung mit ihren modernen Begrifflichkeiten als positive Entwicklung zu begrüßen.

Die Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sollten nicht mehr gegängelte, unmündig gemachte und im bürokratischen Zuständigkeitsgerangel aufgeriebene HilfeempfängerInnen sein, sondern sie könnten ganz emanzipiert als souveräne KäuferInnen von Dienstleistungen ihre temporäre Hilfsbedürftigkeit überwinden. „KundInnen“3 werden sie denn auch genannt, die Hartz IV BezieherInnen der neu entstandenen ARGEn (Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit), in denen „Case ManagerInnen“ effektiv und professionell tätig sein sollen. Auf der Webseite der Arbeitsagentur klingt das so: „Speziell geschulte Fallmanagerinnen und Fallmanager klären im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, welche Ressourcen und welchen Hilfebedarf sie haben; sie sprechen über Wünsche und Vorstellungen, die persönliche (und berufliche) Zukunft und planen, wie die gemeinsam erarbeiteten Ziele erreicht werden können. Häufig wird es notwendig, weitere Partner und deren Hilfsangebote zur Unterstützung einzubinden und zu koordinieren, damit am Ende des Beratungsprozesses die Integrationschancen spürbar verbessert sind.“

Nun jedoch ist mit der Erfahrung auch Ernüchterung eingekehrt. Die ARGEn stehen sowohl in unzähligen Gerichtsprozessen (incl. Bundesverfassungsgericht) als auch in örtlichen Auseinandersetzungen mit Erwerbsloseninitiativen auf dem Prüfstand.

Ob nun von „FürsorgeempfängerInnen“ oder „KundInnen“ die Rede ist, staatliche Leistungen, ja selbst Versicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld, standen immer schon im Spannungsfeld von Ein- und Ausgrenzung, Normierung und Kontrolle. Neuzeitlich drückt sich dies in Begrifflichkeiten wie „Fordern und Fördern“, oder „aktivierender Sozialstaat“ aus. Wie auch immer die Terminologie ist: immer mehr wird eine Haltung gesellschaftsfähig,  die LeistungsbezieherInnen, sowohl was ihre moralische Integrität als auch ihre gesellschaftliche Verantwortung betrifft, mit ungleich härteren Maßstäben misst als beispielsweise Menschen aus Vorstandsetagen großer Konzerne. Die kapitalistische Dynamik aus Wachstumsspirale, Profitorientierung und weltweitem Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen führt zu Massenerwerbslosigkeit, extremem Abbau von Erwerbsarbeitsplätzen und ArbeitnehmerInnenrechten und einem enormen Druck zur individuellen Selbstoptimierung. Trotzdem wird erwerbslosen Menschen immer wieder ein Selbstverschulden unterstellt. Je prekärer die Arbeitsmarktlage, je erfolgloser das jahrelange Bemühungen von Millionen von Menschen auf Arbeitssuche, je größer die Schere zwischen extrem reichen und extrem armen Menschen, desto hartnäckiger und auch unverschämter werden die Schuldzuweisungen an die Erwerbslosen und der Druck auf die Lohnarbeitenden.

Das gleichberechtigt  klingende  Verhältnis zwischen „Fordern und Fördern“, wie es von den ARGEn konstatiert wird, ist in großer Schieflage. Die ARGEn können gar nicht dem Grundsatz „Der Kunde ist König“ entsprechen.

Und viele Menschen erleben ihre Abhängigkeit vom Leistungsbezug, die fehlenden beruflichen Perspektiven, die „kunden“-bezogene Machtfülle der MitarbeiterInnen in den ARGEn (incl. deren strukturell bedingte Überforderung) als latente Bedrohung. Bei Sanktionierungen4 und Leistungskürzungen durch die ARGEn wird diese subtile Kränkung zur manifesten existentiellen Krise. Dazu kommt, dass jede LeistungsbezieherIn einen inneren Umgang finden muss mit dem gesetzlich verankerten Generalverdacht auf missbräuchlichen Erhalt sozialer Bezüge. Erschreckenderweise lässt sich in den Medien eine Form von redaktioneller Gleichgültigkeit oder Verantwortungslosigkeit beobachten, die wie eine Gleichschaltung wirkt. Immer seltener sind im Mainstream differenzierte Berichterstattungen über die politischen Hintergründe des radikalen Sozialabbaus oder über die realen Lebensbedingungen von Langzeiterwerbslosen zu finden. Stattdessen werden Vorurteile und Diffamierungen produziert und bedient. Über die Grenze des Erträglichen  hinaus gerät der rechtspopulistische Gebrauch von entmenschlichenden Stigmatisierungen wie „Parasiten / Schmarotzer“, der Hartz-IV BezieherInnen aus der menschlichen Gemeinschaft auszuschließen sucht und ihnen das Recht auf menschenwürdige Behandlung aberkennt. Es wäre purer Hohn, dann noch von Selbstwertproblematik zu reden, wenn Menschen unter diesen Voraussetzungen ihr Gefühl für ihren eigenen Wert diesseits und jenseits von „Vermarktungsmöglichkeiten“ verlieren.

Beratung, Therapie und Coaching in der TuBF auf dem Hintergrund von Hartz IV

Die Hartz IV Regelung ist wesentlicher Teil der (von Rot-Grün auf den Weg gebrachten ) Agenda 2010 und stellt „die größte Kürzung von Sozialleistungen seit 1949”5 dar. Die Auswirkungen sind in der TuBF deutlich spürbar.

Zum Einen betrifft das Frauen, die in die TuBF kommen und Anspruch auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II haben. Positiv sind die Erfahrungen da, wo Frauen durch die finanzielle Absicherung durch die Kommune oder ARGE oder auch das Engagement einzelner SachbearbeiterInnen mindestens „nicht gestört“, oder tatsächlich sogar gefördert werden. Hier greift das psychosoziale Unterstützungsangebot der TuBF optimal. Die Frauen können dann an ihrem Potential arbeiten, in ihren Ressourcen und ihrer sozialen Beziehungspflege unterstützt werden, Gewalt- oder Ausgrenzungserfahrungen verarbeiten und sich dann auch in psychischen Notlagen wieder stabilisieren.

Wir erleben aber oft, dass unsere Arbeit extrem erschwert wird, wenn unter Hartz IV Bedingungen individuelle Stärken und selbstbewusste, eigenwillige Impulse der Frauen sukzessive abgebaut werden. Sie geraten dann in einen Teufelskreis von Selbstzweifel, negativer Erwartungshaltung, Vermeidungsverhalten, Überforderung, Selbstabwertung, usw. Mediale oder zwischenmenschliche Ächtung und Entwürdigung setzen hier wirkungsvoll ein und verstärken den „circulus vitiosus“.6

Unser Arbeitsauftrag, den wir von den ratsuchenden Frauen bekommen – sie in psychischen Krisen zu stabilisieren und sie in Klärungs-, Verarbeitungs- und Veränderungswünschen zu unterstützen – wird unter diesen Bedingungen behindert. Die Erfolge der gemeinsamen Arbeit werden ausgehebelt. Fehlende Grundversorgung, Angst vor oder nach einem ARGE-Termin, Stress wegen verspäteter Zahlung, fehlendes Fahrgeld zum TuBF-Termin oder einfach Hunger werden zu dominierenden Themen und werfen die Frauen in ihren psychischen Prozessen immer wieder zurück.

Die Hartz IV Gesetzgebung mit ihrem Instrumentarium zur Sanktionierung und Entmündigung wirkt sich auch auf die TuBF-Klientinnen aus, die erwerbstätig oder freiberuflich tätig sind. Der Druck hat auch hier enorm zugenommen. Existenzängste, Angst, den Job zu verlieren und in Hartz IV zu geraten, fördert extremes Konkurrenz- und Ausgrenzungsverhalten, begünstigt Mobbing, hindert an notwendiger Selbstfürsorge und steigert letztlich die Ausbeutbarkeit, was ein politisch erwünschter Effekt aktueller Politik ist.

Hartz IV und aktuelle Politik

Prof. Dr. jur. Helga Spindler7 hat die vielen Funktionen dieser Gesetzgebung, die auf unterschiedlichen  Ebenen ihre Wirkung entfalten, sehr klug folgendermaßen zusammengefasst:

„1. eine neue Selbststeuerung des Individuums durch Verkürzen sozialer Geldleistungen, schlicht durch die Drohung mit Verelendung;

2. eine neue Außensteuerung des Individuums durch Abbau von Rechten gegenüber der Behörde, Abbau von verlässlichen Ansprüchen auf Existenzsicherung, vor allem aber auch von Gestaltungsrechten, und Aufbau einer behördlich überwachten Kontrolle der Lebensführung;

3. eine neue Steuerung der sozialen Dienstleister durch zu enge Vorgaben, fragwürdige Wettbewerbsregeln und falsche Erfolgskriterien;

4. eine neue Steuerung des Arbeitslebens durch ständige Unsicherheiten und entgrenzte Verfügbarkeit in prekären Arbeitsverhältnissen aller Art bis hin zu öffentlichen Arbeitsdiensten.

Letztlich begründen sich die Veränderungen auf den ersten drei Ebenen (im sozialen Leistungsbereich) darin, die notwendige Haltungsänderung und Umerziehung auf der vierten Ebene zu erreichen, die man auch »Flexibilität« oder »Deregulierung«  nennt. Erschaffen werden soll der sich ständig selbst auf seine Verwertung ausrichtende Arbeitsnomade. Soziale und gar Arbeitsrechte, der Wunsch nach Mitgestaltung der  Arbeitsbedingungen und kalkulierbaren Lebensverhältnissen für den Einzelnen sind in diesem System eher störend.“

In der TuBF bleibt es ein Ziel, mit den Klientinnen zusammen die Vielfalt der Einflüsse und ihre psychologischen Auswirkungen zu verstehen und „trotz allem“ (und wegen allem) Handlungsfähigkeit, Eigenverantwortung, Selbstfürsorge und psychische Entlastung zu ermöglichen. Doch darüber hinaus ist es unerlässlich, dafür einzutreten, dass Menschen, die in berufliche, und damit oft auch in persönliche) Krisen geraten, das Recht auf eine menschenwürdige soziokulturelle Existenz behalten, die kein Staat, kein Beratergremium und keine wirtschaftliche Normsetzung gefährden darf.

Wir möchten unserem Auftrag, Frauen sinnvoll und nachhaltig in ihrer psychischen Gesundheit zu unterstützen, gerecht werden. Für die Definition von Gesundheit schließen wir uns dafür der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung an:

„Gesundheit wird von Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedingungen  herstellt, die all ihren Bürgern Gesundheit ermöglichen.“

Das sind Grunderfordernisse, die auch für Langzeiterwerbslose gelten und in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung umgesetzt werden müssen.

Deshalb möchten wir hier auf eine Petition aufmerksam machen, die seit 28. Oktober 2009 In der parlamentarischen Prüfung ist. Es geht dabei um die Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II mit folgender Begründung:

„§ 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.“

Die Abschaffung der Sanktionierung wäre ein notwendiges Mittel, um eine „Entwürdigungsspirale“8 zu verhindern.

Bis dahin wäre es hilfreich, wenn die Leistungsträger für ihre SachbearbeiterInnen oder CaseManagerInnen Bedingungen schaffen,  die Wertschätzung und Respekt im Kontakt mit „Bürgerinnen und Bürgern“als Grundhaltung etablieren. Weniger Bürokratie und ökonomisches Kostendenken und mehr Orientierung an persönlichen Lebensumständen und  Erfordernissen. Und damit auch die Reduzierung von Druck auf die ARGE-MitarbeiterInnen, die nicht das anbieten können, was Wirtschaft und Politik verweigern.

Wir freuen uns über Rückmeldungen! Bonn im Februar 2010


1 Peter Hartz (41 geb.) deutscher Manager, war bis Juli 2005 der Personalvorstand und Mitglied des Vorstands derVolkswagen AG. 2002 wurde Peter Hartz mit dem Bundesverdienstkreuz erster Klasse ausgezeichnet. Dieses hat er, wie sein Anwalt berichtet, Ende August 2007 nach vorheriger Abstimmung mit dem Bundespräsidialamt freiwillig zurückgegeben und seinen Verzicht erklärt. Am 15. November 2006 wurde bekannt, dass gegen Peter Hartz in Braunschweig ein Strafverfahren  wegen Untreue als VW-Vorstand in 44 Fällen eröffnet wurde. Ihm drohte für jede dieser 44 Taten eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und damit als Gesamtstrafe eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren. Am 17. Januar 2007 gestand Hartz in der auf lediglich zwei Verhandlungstage angesetzten Gerichtsverhandlung alle 44 Klagepunkte ein. Der Gesamtschaden dieser Schmiergeld-Affäre beträgt 2,6 Millionen Euro. Fast zwei Millionen Euro dieser Summe zahlte Hartz an Klaus Volkert, damaliger Chef des Betriebsrats. Bei einer theoretischen Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsstrafe einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1600 € (insgesamt also 576.000 €) im Gegenzug für ein volles Geständnis. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte, aufgrund des vollumfänglichen Geständnisses, verzichtet werden. Er gilt als vorbestraft.Unklar ist noch, ob Volkswagen die 2,6 Millionen Euro zurückfordern wird. (wikipedia)

2 Die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfüllen nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).

3 Der Begriff „Kundinnen“ verschleiert, dass sich die Strukturen im sozialen und therapeutischen Bereich maßgeblich von der betriebswirtschaftlichen Angebot-Nachfrage-Struktur unterscheiden. Die sozialen / therapeutischen Beziehungen sind – im Gegensatz zu der nur punktuellen Kaufbeziehung – in der Regel längerfristig angelegt, interaktiv, ergebnisoffen und erfordern einen reflektierten professionellen Umgang mit den unterschiedlichen Machtpotentialen.

4 Sanktionen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist der vollständige Entzug aller Hartz 4 -Leistungen (einschließlich Miete, Heizung, Mehrbedarfe usw.) möglich, die den Betroffenen die Lebensgrundlage entzieht. Eine bisher im Arbeitslosenrecht beispiellose Härte. (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sanktionen0344e198dc06c5b01.php)

5 FAZ am 30.6.2004

6 In der AG „Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV“ hat die Befragung von Betroffenen 2009 folgendes ergeben:

„ Betrachten wir die Ergebnisse aus unseren Befragungen, so fällt zunächst zweierlei auf: Sanktionen bzw. Sanktionsandrohungen beeinträchtigen in gravierender Weise den Alltag und die Lebensmöglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien. Zu den Erfahrungen gehört die Ohnmachtserfahrung, dass Einwände nicht ernst genommen werden oder gar nicht erst zu den JobCenter-MitarbeiterInnen vorgedrungen werden kann. Dazu gehört die Erfahrung extremen Mangels, z. B. wenn das Geld nicht mehr für Medikamente oder Dinge des täglichen Bedarfs reicht und massive Einschränkungen, etwa nach Stromabschaltungen. Dazu gehört die Angst davor, hungern zu müssen oder die Wohnung zu verlieren.

Alg-II-Beziehende stehen oft dem Wust an Vorschriften, Paragraphen und unverständlichen JobCenter-Schreiben hilflos gegenüber, viele haben nicht die Kenntnisse, um Rechtsverstöße als solche zu erkennen. Wir vermuten, dass in vielen Fällen eine Sanktion abgewehrt werden könnte, wenn die Betreffenden professionelle Hilfe wahrnehmen würden; immerhin sind ja 35 % der Widersprüche und 42 % der eingereichten Klagen erfolgreich.“

7 Prof. Dr. jur. Helga Spindler: Hochschullehrerin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht am Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik, Fachbereich Bildungswissenschaften, der Universität Duisburg-Essen. Bei dem Artikel handelt es sich um die von der Autorin gekürzte und bearbeitete Fassung ihres Vortrags auf der Tagung »Das Soziale als politisches Anliegen« in Potsdam. Nr. 03/2008 soziale psychiatrie „Das soziale als politisches Anliegen“.

8 https://www.dgvt.de/aktuelles/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1847&cHash=bf6c853e3016a534c3d17e3a731ac972