5. Mai 2024 – Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
2024Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten und ist geltendes Recht. In dieser Konvention hat sich Deutschland unter anderem zu Nicht-Diskriminierung, Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Eine uneingeschränkte Teilhabe ist für Menschen mit Behinderung jedoch in verschiedenen Bereichen des Lebens immer noch nicht hierzulande möglich, z.B. in der Gesundheitsversorgung, bei der Mobilität usw.
Dies ist für uns ein unhaltbarer Zustand, sodass wir uns den gemeinsamen Forderungen von Sharzad e.V. und ZsL Köln e.V. anschließen und eine barrierefreie Verwaltung, eine barrierefreie ÖPNV, eine barrierefreie Mobilität, ein barrierefreies Bildungssystem und Wohnen fordern. Darüber hinaus fordern wir einen besseren Schutz von Frauen, Mädchen und INTA+ mit Behinderung vor Diskriminierung und Gewalt.
Lesen Sie mehr zu dem Thema:
Näheres zum Protesttag am 5. Mai 2024: hier
Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention (Frauen mit Behinderungen): hier